Von einem Arganbaum können ca. 30 kg Früchte geerntet werden, aus denen die Berberfrauen in Marokko etwa ein Liter Arganöl herauspressen können. Dafür leisten Sie 8 Stunden harte Arbeit. Arganöl ist obendrein eines der seltensten Lebensmittel der Welt; in seiner Seltenheit mit Trüffeln und Kaviar vergleichbar. Laut offiziellen Angaben aus Marokko werden pro Jahr etwa 4 Millionen Liter Arganöl hergestellt - sehr wenig, wenn man dies mit den rund 1,8 Milliarden Liter Olivenöl vergleicht, die meistens maschinell produziert werden.
Die minimale Menge des gewonnenen Arganöls und die besondere Wertschätzung, die man ihm entgegenbringt, führen häufig dazu, dass auf dem Markt Arganöle angeboten werden, die mit minderwertigen Ölen verschnitten wurden.
Im Internet wird zurzeit eine heiße Debatte geführt, in der es um das Herstellungsverfahren des Arganöls geht. Jeder behauptet, dass die Herstellungsweise seines Arganöls die Beste oder zumindest besser als die der anderen ist. Welches Herstellungsverfahren für das Arganöl nun das einzig „richtige“ ist, erfahren Sie hier.
Raffinierte Speisefette und –öle sind entlecithiniert, entschleimt, entsäuert und desodoriert. Sie können gebleicht, fraktioniert (winterisiert) und/oder wiederverestert sein. Als teilraffiniert werden Speisefette und –öle bezeichnet, die nur einzelnen der oben genannten Verarbeitungsschritten unterzogen wurden (z.B. desodoriert). Bei den Speiseölen, die raffiniert oder teilraffiniert sind, dürfen die Bezeichnungen 'Kaltgepresst' oder 'aus erster Pressung' nicht verwendet werden. Angaben, die zu einer Verwechslung mit kaltgepressten Ölen führen können, dürfen ebenfalls nicht verwendet werden. Sollte daher von einem desodorierten kaltgepressten Arganöl die Rede sein, so ist diese Aussage eher mit Vorsicht zu genießen.
Wenn die Arganmandeln einem Röstverfahren unterzogen werden, damit das nussige Aroma betont und verbessert wird, darf die Bezeichnung
'nativ' nicht verwendet werden.
Nicht jedes Unternehmen darf ohne weiteres das Argan-Speiseöl in Verkehr bringen. Es sind nur sehr wenige Unternehmen, die nach der Novel-Food-Verordnung notifiziert sind, d. h. die Argan-Speiseöl in die EG einführen dürfen. Wir gehören natürlich zu diesem illustren Kreis.
Da die Meisten Händler überzeugt sind, dass deren minderwertiges Arganöl die Anforderungen der Novel-Food-Verordnung nicht erfüllen kann, wird der Genehmigungsantrag gar nicht erst gestellt. Das Arganöl wird einfach in die EG eingeschmuggelt.
Die Entscheidung, ob Sie das kaltgepresste, das chemisch extrahierte oder das raffinierte Arganöl beziehen sollten, können wir Ihnen nicht abnehmen. Achten Sie aber auf folgendes: Checkliste
Bei zu niedrigen Temperaturen, etwa im Kühllager, kann Eintrübung bzw. Flockenbildung entstehen. Bei Zimmertemperatur wird das Arganöl ohne Qualitätsverlust wieder klar.
Ein wenig Bodensatz (auch Dekantat oder Depot genannt) in den Verkaufseinheiten bleibt nicht aus. Er beeinträchtigt jedoch nicht die Qualität des Arganöls, sondern zeugt vielmehr von der Naturbelassenheit des Öls und davon, dass es nicht raffiniert worden ist. Durch Schütteln löst sich der Bodensatz im Arganöl wieder auf, wobei wir aber empfehlen, ihn am Boden zu belassen.
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