Sicherheitsdatenblatt für das Arganöl

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  1. Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung
  2. Handelsname: Arganöl
    Wissenschaftlicher Name: Argania spinosa (L.) Skeels
    Chemischer Name: Triglycerid (veraltet auch Triglyzerid)
    Produkttyp: Pflanzenöl
    Verwendung: Kosmetik

    Oleador UG (haftungsbeschränkt), Bischofsholer Damm 28
    D-30173 Hannover
    Tel.: 0160/3668954
    Fax: 0511/3577684

    Auskunftsgebender Bereich: Labor/Qualitätssicherung
    Notfallauskunft: Polizei und Feuerwehr

  3. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
  4. Das Produkt enthält folgende Inhaltstoffe in Anteilen von 0,1 Masse % oder mehr, die als giftig oder sehr giftig gekennzeichnet sind. Inhaltstoffe in Anteilen von 1 Masse % oder mehr, die als mindergiftig, korrosiv oder reizend gekennzeichnet sind.
    Gefährliche Inhaltstoffe: Keine
    CAS-Nr.: 223747-87-3

  5. Mögliche Gefahren
  6. Das Produkt ist ein Pflanzenöl entsprechend LHmV, das bei bestimmungsgemäßer Verwendung keinen Anlass für eine Gesundheitsgefährdung gibt, wenn de OEL-Wert für Ölnebel beachtet wird.

  7. Erste-Hilfe-Maßnahmen
  8. Nach Einatmen:
    Bei normalen Temperaturen (0-38°C) keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
    Nach Hautkontakt:
    Im Allgemeinen ist das Produkt nicht hautreizend. Haut Mit Wasser und Seife reinigen.
    Nach Augenkontakt:
    Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten mit fließendem Wasser spülen. Bei Beschwerden Facharzt aufsuchen.
    Nach Verschlucken:
    Keine Besondere Maßnahmen erforderlich, bei anhaltenden Beschwerden Arzt aufsuchen.

  9. Maßnahmen zur Brandbekämpfung
  10. Geeignete Löschmittel:
    Schaum, Trockenlöschmittel, Kohlendioxid, Sand
    Nicht geeignet:
    Wasser
    Brand- und Explosionsgefahren:
    Es handelt sich um ein brennbares Material mit geringer Gefahr. Das Produkt kann nur dann zündfähige Gemische bilden oder brennen, wenn es auf Temperaturen oberhalb des Flammpunktes erwärmt wird. Geringe Verunreinigungen an leichtflüchtigen Kohlenwasserstoffen können die Gefahr erhöhen. In sehr feiner Verteilung bei Kontakt mit Luft besteht unter Umständen Gefahr der Selbstentzündung. Mit dem Produkt kontaminierte Kleidung, Putzlappen etc. vor Selbstentzündung schützen.
    Besondere Maßnahmen bei der Brandbekämpfung:
    Zum Schutz von Personen und zur Kühlung von Behältern im Gefahrenbereich Wassernebel oder Wassersprühstrahl einsetzen. Den Zufluss des Produktes unterbinden. Das Feuer kontrolliert ausbrennen lassen oder mit alkoholbeständigem Schaum oder Trockenlöschmittel löschen. Ein Atem- und Augenschutz für Löschmannschaften ist bei einer Explosion durch Rauch oder Dämpfe erforderlich.
    Gefährliche Verbrennungsprodukte:
    Rauch, Kohlenmonoxid und Kohlendioxid

  11. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
  12. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen:
    Siehe Abschnitt 8.
    An Land:
    Leck schließen. Produkt nicht in Kanalisation, Wasserläufe oder tief liegende Bereiche gelangen lassen. Die zuständigen Behörden verständigen, falls das Produkt in Gewässer oder Kanalisation gelangt ist, oder Erdreich und Pflanzen verunreinigt hat. Maßnahmen ergreifen, um Einwirkungen auf das Grundwasser zu verringern oder zu vermeiden.
    Produkt, soweit es geht, mechanisch aufnehmen. Restliches Produkt mit Sand oder einem geeigneten Adsorptionsmittel binden und dann aufnehmen. Produkt und kontaminiertes Adsorptionsmittel in geeigneten Behältern der Entsorgung zuführen, siehe dazu auch Punkt 13.
    Auf dem Wasser:
    Das Produkt sofort mit geeigneten Maßnahmen eindämmen. Gegebenenfalls andere Schiffe warnen. Hafenpolizei und andere zuständige Behörden informieren. Produkt durch Skimmen oder mit geeigneten Adsorptionsmitteln von der Wasseroberfläche entfernen. In fließenden Gewässern nach Rücksprache mit den Behörden gegebenenfalls geeignete Dispergiermittel einsetzen.

  13. Handhabung und Lagerung
  14. Anforderung an Lagerräume und Behälter:
    Eindringen in den Boden verhindern.
    Das Produkt ist kühler und ausreichend belüfteter Umgebung unter Fernhaltung jeglicher Zündquellen zu lagern. Für die sichere Handhabung von Fässern und schweren Gebinden muss geeignetes Gerät benutzt werden. Elektrische Anlagen und Ausrüstungen müssen den Vorschriften entsprechen.
    Nicht geeignete Verpackung:
    Kein direkter Kontakt mit Eisen, Bronze oder Kupfer.
    Geeignete Verpackung:
    z. B. Edelstahl und Polyethylen.
    Brand und Explosionsschutz:
    Entzündungsgefahr bei Schweißarbeiten am leeren Behälter. Mit dem Produkt kontaminierte Kleidung, Putzlappen etc. vor Selbstentzündung schützen (z. B. feucht halten).
    Besondere Vorsichtsmaßnahmen:
    Behälter trocken und dicht geschlossen halten. Schutz vor Sonne/Licht. Ein Verschütten und Auslaufen ist wegen Rutschgefahr zu vermeiden. Verunreinigung durch andere Produkte und Materialien vermeiden.

  15. Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung
  16. Expositionsgrenzwert am Arbeitsplatz:
    bei Ölnebelbildung sollte ein Grenzwert von 5 mg/m³ nicht überschritten werden.
    Persönliche Schutzmaßnahmen:
    Ist bei offenem Umgang ein Einwirkung möglich, Schutzbrille mit Seitenschutz tragen. Sollten die Raumluftkonzentrationen trotz technischer Vorsichtsmaßnahmen den Arbeitsplatz-Expositions-Grenzwert überschreiten, müssen Maßnahmen zur Absaugung o. ä. ergriffen werden, anderenfalls ist ein geeigneter Atemschutz zu tragen.

  17. Physikalische und chemische Eigenschaften
  18. Form/Geruch: Klare hellgelbe Flüssigkeit, intensiver Geruch und Geschmack
    Relative Dichte: 0,906 - 0,919 g/mL (20 °C)
    Siedepunkt/Siedebereich: > 350 °C
    Viskosität: ca. 33 cSt bei 33 °C
    Dampfdruck: Nicht verfügbar
    Verdunstungszahl (n-Butylacetat=1): Nicht flüchtig
    Löslichkeit in Wasser bei: Praktisch unlöslich
    pH-Wert: Neutral
    Flammpunkt: > 200 °C
    Explosionsgrenzen in Luft, in Vol%: Nicht explosionsgefährlich
    Selbstentzündlichkeit: Nicht verfügbar
    Verteilungskoeffizient n-Octanol/Wasser: Nicht verfügbar

  19. Stabilität und Reaktivität
  20. Stabilität (thermisch, Lichteinwirkung etc.):
    Stabil
    Zu vermeidende Bedingung:
    Das Produkt ist von Heizquellen, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernzuhalten.
    Zu vermeidende Stoffe:
    Kontakt des Produktes mit starken Oxidationsmitteln wie z. B. flüssigem Chlor oder konzentriertem Sauerstoff ist zu vermeiden.
    Gefährliche Zersetzungsprodukte:
    Bei übermäßiger Erhitzung unter Luftausschluss können sich organische Crackprodukte bilden. Das Produkt zersetzt sich nicht bei Normaltemperaturen.

  21. Angaben zur Toxikologie
  22. EFFEKTE BEI EXPOSITION
    Bei Einatmen: Kein Gesundheitsrisiko bei normaler betrieblicher Verwendung.
    Bei Hautkontakt: Kein Gesundheitsrisiko bei normaler betrieblicher Verwendung.
    Bei Augenkontakt: Kein Gesundheitsrisiko bei normaler betrieblicher Verwendung.
    Bei Verschlucken: Kein Gesundheitsrisiko bei normaler betrieblicher Verwendung.
    EFFEKTE BEI EXPOSITION
    • Akut: Für dieses Produkt liegen keine Testdaten vor.
    • Chronisch: Obwohl keine spezifischen Testdaten für dieses Produkt vorliegen, kann aus vorhandenen allgemeinen Informationen über die Toxizität von Pflanzenölen abgeleitet werden, dass kein karzinogenes Potential zu erwarten ist.

  23. Angaben zur Ökologie
  24. Allgemeine Hinweise:
    Spezifische ökotoxikologische Daten sind für dieses Produkt nicht verfügbar. Die Einschätzung beruht auf allgemeinen Informationen über Pflanzenöle. Bei Austritt in Gewässer wird der chemische (CSB) und biologische (BSB) Sauerstoffbedarf erhöht. Im Erdbereich wird die Wasserpenetration verringert. – Biologisch gut abbaubar.
    Wassergefährdungsklasse::
    Nicht wassergefährdend im Sinne des § 19g Abs. 5 WHG (Einstufung nach VwVwS vom 17. Mai 1999, Nummer 1.2 1) in Verbindung mit Anhang1).

  25. Hinweise zur Entsorgung
  26. Empfehlung: Produktabfall durch autorisierte Unternehmen einsammeln/entsorgen lassen. Nationale Gesetzgebung und örtliche behördliche Vorschriften beachten.
    Abfallschlüssel-Nr. gemäß EAK: 020304
    Deutschland: Abfallgesetz bzw. Altölgesetzgebung
    Österreich: Abfallwirtschaftsgesetz; die ABFALLSCHLUSSELNUMMER entspricht der OENORM S 2101, 1993.
    Schweiz: Verordnung über Verzehr mit gefährlichen Stoffen (VVGS).
    Empfehlung zur Entsorgung ungereinigten Verpackungen:
    Die Entsorgung von ungereinigten Verpackungen hat gemäß den folgenden Vorschriften nur über zugelassene Sammler bzw. Entsorger zu erfolgen.
    Deutschland: Abfallgesetz bzw. Altölgesetzgebung
    Österreich: Abfallwirtschaftsgesetz
    Schweiz: Verordnung über Verkehr mit gefährlichen Stoffen (VVGS).

  27. Angaben zum Transport
  28. Geeignete Transportbehälter: Container, Fässer
    Transporttemperatur (Grad C): -
    Transport zur See und in der Luft: Kein Gefahrgut
    Land-Transport: Kein Gefahrgut.

  29. Vorschriften
  30. Nicht kennzeichnungspflichtig nach EG-Richtlinien 67/548 und 88/379
    NATIONALE VORSCHRIFTEN:
    • Störfallverordnung: unterliegt nicht der Störfallverordnung.
    • Technische Anleitung Luft: -
    • Wassergefährdungsklasse: „nwg“ – nicht wassergefährdend (VwVwS – Kennzahl 760)
    SONSTIGE VORSCHRIFTEN:
    • Für Deutschland: Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der Berufsgenossenschaften und die Verordnung über Anlagen zum lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe (VAwS) sind zu beachten.
    • Für Österreich: Beim Punkt 15, die Kennzeichnung nach EG-Richtlinien entspricht der Kennzeichnung nach österreichischem Chemikaliengesetz.

  31. Sonstige Angaben
  32. Herkunft der angegebenen Daten:
    Die in diesem Sicherheitsdatenblatt gegebenen Empfehlungen sind zusammengestellt aus aktuellen Testdaten (wenn verfügbar), Vergleich mit ähnlichen Produkten und Informationen über Komponenten von deren Herstellern.
    Die hierin enthaltenen Angaben beziehen sich nur auf das bezeichnete Produkt. Sie können jedoch nicht mehr zutreffen, wenn das Produkt zusammen mit anderen Materialien oder in einem Verarbeitungsprozess verwendet wird. Die Aussagen entsprechen unseren Kenntnissen und Erfahrungen zum angegebenen Zeitpunkt. Es wird jedoch keine Gewähr für Fehlerlosigkeit, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit gegeben. Der Verwender muss sich selbst davon überzeugen, dass alle Aussagen für seinen jeweiligen Gebrauch geeignet und vollständig sind.

    01.09.2003

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