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Viele Händler behaupten das Arganöl direkt aus eigener Produktion in Marokko importiert zu haben. Was halten Sie davon?
Nicht jedes Unternehmen darf ohne weiteres das Argan-Speiseöl in Verkehr bringen. Es sind insgesamt 16 Unternehmen in der gesamten Europäischen Gemeinschaft, die das Argan-Speiseöl in die EG importieren dürfen (Stand 14.01.2008). Wir gehören natürlich zu diesem Kreis.

Weshalb nur extrem wenige Unternehmen den Genehmigungsantrag gestellt haben, liegt darin, dass anhand von Analysen, Untersuchungen und Daten belegt werden muss, dass das Arganöl hinsichtlich seiner Zusammensetzung, seines Nährwertes, seines Stoffwechsels, seines Herstellungsverfahrens und seines Gehalts an unerwünschten Stoffen keine Irreführung des Verbrauchers bewirkt und vor allem keine gesundheitliche Gefahr für sie darstellt (Novel-Food-Verordnung (EG) Nr. 258/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 1997).

Es werden selbstverständlich keine zusammengetragenen unverbindlichen Informationen akzeptiert. Die vorgelegten Analysen und Daten müssen auf einer soliden wissenschaftlichen Grundlage beruhen. Der Genehmigungsantrag ist bei einer zuständigen nationalen Behörde zu stellen. In Deutschland ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit dafür zuständig.

Nach Erteilung einer Genehmigung hat der Antragsteller die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission in Brüssel über das Inverkehrbringen des Arganöls verbindlich zu unterrichten. Die Mitteilung muss u. a. den Handelsname, den Namen und die Adresse der für die Antragstellung verantwortlichen Person und den Namen des Herstellers enthalten. Die verantwortliche Person ist verpflichtet regelmäßig das Arganöl einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen.

Da die Meisten Händler überzeugt sind, dass deren minderwertiges Arganöl die Anforderungen der Novel-Food-Verordnung nicht erfüllen kann, wird der Antrag gar nicht erst gestellt. Das Arganöl wird einfach in die EG eingeschmuggelt.
 

RSS-Nachrichten

Quelle: BVL 08.05.2008

Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln über das Internet

Lebensmittel dürfen in Deutschland ohne amtliche Prüfung, Zulassung oder Mitteilung an eine Behörde auf den Markt gebracht werden. Lebensmittel müssen dabei dem geltenden Recht entsprechen. Für die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften ist der Hersteller oder Händler selbst verantwortl...

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Das World Press Photo 2008

Aus über 80 000 Fotos wurde in Amsterdem ein Bild des britischen Fotografen Tim Hetherington zum Pressefoto des Jahres gewählt. Es zeigt einen amerikanischen Soldaten in einer Gefechtspause in Afghanistan. Sehen Sie hier auch die weiteren Platzierungen...

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Übergewicht - Ab wann es gefährlich wird

Geht es nach dem Body-Mass-Index (BMI), wiegt jeder zweite Bundesbürger zu viel. Ein paar Pfunde mehr sind noch kein Drama. Gefährlich wird es erst, wenn der BMI über 30 liegt. Dann drohen gesundheitliche Probleme. test sagt, was am besten gegen den Speck hilft....

Quelle: Spiegel-online 12.05.2008

Nahrungsmittel werden über 22 Prozent teurer

Rund 50 Prozent mehr für Öl, fast 70 Prozent mehr für Schweinefleisch: In China haben sich die Preise für Lebensmittel drastisch verteuert. Das treibt auch die Inflation nach oben - auf den höchsten Stand seit elf Jahren....