Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB)
Stand: 01.01.2025
1.1. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer. Verbraucher wenden sich bitte an den Einzelhandel.
1.2. Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Unternehmer und uns gelten ausschließlich diese AGB in ihrer zum Zeitpunkt des Bestellauftrags gültigen Fassung. Sie gelten ebenso für alle zukünftigen Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. Entgegenstehende oder hiervon abweichende Bedingungen des Unternehmers werden von uns nicht anerkannt, es sei denn, der Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Der ausschließlichen Geltung steht auch nicht entgegen, dass wir in Kenntnis entgegenstehender oder hiervon abweichender Bedingungen des Unternehmers die Lieferung vorbehaltlos ausführen. Von unseren AGB abweichende Vereinbarungen, Ergänzungen, telefonische und mündliche Absprachen sind nur wirksam, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt sind.
2.1. Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Wir behalten uns ausdrücklich vor, das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, einzuschränken, zu ergänzen oder zu löschen.
2.2. Der vom Unternehmer erteilte Bestellauftrag ist als bindend zu betrachten. Wir sind berechtigt diesen Bestellauftrag innerhalb von zwei Wochen nach Eingang durch Zusendung einer Auftragsbestätigung, einer Rechnung oder der bestellten Ware anzunehmen. Erst dann kommt ein Vertrag zustande. Eine eventuell automatisch erstellte Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Bestellauftrags dar. Auch behalten wir uns geringfügige Produktveränderungen im Rahmen des Zumutbaren vor. In Fällen von offensichtlichen Schreib-, Druck- oder Rechenfehlern sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Auch im Falle von unbezahlten, fälligen Forderungen sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Unklarheiten und Missverständnisse bei telefonisch erteilten Aufträgen gehen zu Lasten des Unternehmers.
3.1. Sämtliche Preise sind Nettopreise in Euro (€) zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe. Sämtliche Preise verstehen sich ab Werk einschließlich unserer Standard-Verpackung.
3.2. Der Abzug von Skonto ist weder vereinbart noch zulässig. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Zahlung des Kaufpreises gegen Vorkasse. Dabei behalten wir uns ausdrücklich vor, den Bestellauftrag zu stornieren, sofern der vollständige Betrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zusendung unserer Auftragsbestätigung, Rechnung oder Proforma-Rechnung auf unserem Bankkonto verbucht werden kann.
3.3. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Zahlungsfrist gewährt werden. Wenn wir in diesem Fall den Unternehmer an die Zahlung erinnern müssen, berechnen wir hierfür Gebühren: Für die 1. Mahnung 4,50 €, für jede weitere Mahnung weitere 4,50 €. Verzugszinsen werden gemäß § 288 BGB berechnet. Es gilt vereinbart, dass der Unternehmer, uns ab dem 1. Tag nach Ablauf der Zahlungsfrist, Zinsen nach § 288 BGB schuldet, auch ohne, dass es einer Mahnung bedarf oder Verzug vorliegt.
4.1. Unser Auftrag zur Auslieferung der bestellten Waren an den Transportunternehmer erfolgt, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, innerhalb von zehn Tagen nach Zahlungseingang bzw. nach Ausstellung der Rechnung bei der Einräumung einer Zahlungsfrist. Die Lieferfrist beginnt erst, wenn alle technischen Fragen geklärt sind. Rechnungen und Gutschriften werden ausschließlich in elektronischer Form versendet.
4.2. Wir sind berechtigt, die Ausführung des jeweiligen Bestellauftrags zu verweigern, solange der Unternehmer sich mit der Abnahme oder Annahme einer Lieferung oder mit einer Zahlung aus irgendeinem mit uns geschlossenen Vertrag in Verzug befindet.
4.3. Wird der Versand der Ware auf Wunsch oder aus Verschulden des Unternehmers verzögert, so lagern wir selbst oder bei einem Dritten die Waren auf Kosten und Gefahr des Unternehmers ein. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.
4.4. Der Unternehmer oder sein Vertreter sind berechtigt, bei der Verladung zum Zwecke der Gewichtsfeststellung oder Entnahme einer Probe anwesend zu sein. Für die Gewichtsfeststellung ist das am Abgangsort festgestellte Gewicht maßgebend. Die vereinbarte Gewichtsmenge darf von uns bis zu 5% über- oder unterschritten werden. Über-/Unterschreitungen werden zum vereinbarten Preis exakt abgerechnet.
4.5. Die Lieferung erfolgt ab unserem Werk EXW (Ex Works) gemäß Incoterms 2020, soweit nicht vertraglich ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware - auch bei frachtfreier Lieferung - geht mit der Auslieferung der Ware an einen Transportunternehmer auf den Unternehmer über.
Auf Wunsch und Kosten des Unternehmers können wir die Lieferung durch eine Transportversicherung absichern.
In dem Zeitpunkt, in dem der Unternehmer in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Unternehmer über.
4.6. Im Falle des Transports in vom Unternehmer bereitgestellten Behältnissen, sind wir nicht verpflichtet, diese auf ihre Eignung für den Transport zu prüfen. Gleiches gilt, wenn die Ware im Auftrag des Unternehmers durch einen Transportunternehmer abgenommen wird. Eine Haftung unsererseits für Kontamination oder sonstige Beeinträchtigung der Ware infolge von Unsauberkeit oder sonstigen Mängeln bzw. Ungeeignetheit der vom Unternehmer bereitgestellten Transportmittel ist ausgeschlossen.
4.7. Die Erfüllung und Einhaltung der Lieferpflichten durch uns setzt die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung an uns voraus. Wir sind zu Teillieferungen oder Teilleistungen berechtigt, soweit diese dem Unternehmer nicht unzumutbar ist
4.8. Wird nach Abschluss eines Vertrages dessen Erfüllung durch höhere Gewalt (Force Majeure) verhindert, kann eine Vertragspartei den Vertrag oder, soweit er teilweise erfüllt ist, dessen unerfüllten Teil aufheben. Zu den Ereignissen höherer Gewalt zählen insbesondere Ausfuhrverbote im In- oder Ausland, behördliche Maßnahmen und Ernteausfälle. Die jeweils andere Vertragspartei ist von den vorgenannten Ereignissen unverzüglich nach deren Bekanntwerden zu unterrichten.
4.9. Werden wir aufgrund von Ereignissen, die von uns nicht zu vertreten sind, daran behindert unsere Liefer- und Leistungspflichten zu erfüllen (vorübergehende Unmöglichkeit), verlängert sich die Erfüllungsfrist um die Dauer der Behinderung, wenn wir die Behinderung dem Unternehmer unverzüglich nach Bekanntwerden oder bei Beginn der Erfüllungszeit anzeigen. Diese Verlängerung gilt auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen. Zu diesen Ereignissen gehören insbesondere elementare Ereignisse, Arbeitskampf, Streik, Aufruhr, Aussperrung, Verladesperre, unvorhersehbare Betriebsstörungen, unvorhersehbare Rohstoffverknappungen, Nichtanerkennung oder Aberkennung des Bio-Status gemäß der EU-Bio-Verordnung der Bio-Vertragsware durch eine offizielle Stelle sowie sonstige gleich zu bewertende Ereignisse. Von dieser Regelung ausgenommen sind Ereignisse, die von uns schuldhaft herbeigeführt worden sind. Der Unternehmer ist dazu berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sobald und wenn ihm ein weiteres Zuwarten über die hinausgeschobene Erfüllungszeit hinaus nicht zugemutet werden kann. Der Unternehmer ist verpflichtet, uns unverzüglich über den Rücktritt zu informieren.
5.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Ware vor, bis unsere sämtlichen Forderungen gegen den Unternehmer aus der Geschäftsverbindung zum Zeitpunkt des Abschlusses des konkreten Kaufvertrages, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, beglichen sind. Gleiches gilt dann, wenn unsere einzelnen oder sämtlichen Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
5.2. Der Unternehmer hat die Vorbehaltsware mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln und diese auf eigene Kosten über den Abschluss einer angemessenen Inhaltsversicherung oder vergleichbaren Versicherung ausreichend zum Neuwert zu versichern.
5.3. Solange der Unternehmer nicht in Zahlungsverzug ist, ist er zur Verarbeitung und zum Verkauf der gelieferten Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Beim Weiterverkauf hat sich der Unternehmer gegenüber seinen Kunden, gleichfalls das Eigentum an der Vorbehaltsware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises, vorzubehalten. Er ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Im Falle einer Veräußerung der Vorbehaltsware tritt der Unternehmer die daraus entstehenden Forderungen in voller Höhe an uns ab. Wir nehmen hiermit die Abtretung an.
5.4. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Unternehmer für uns vor. Wird die Vorbehaltsware vom Unternehmer nach Verarbeitung bzw. untrennbarer Vermischung, zusammen mit nicht uns gehörender Ware veräußert, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Ware im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Vermischung. Für die durch Verarbeitung oder Vermischung entstehende Ware gelten die vorstehenden Bedingungen zur Vorbehaltsware.
5.5. Wir sind verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt, dabei obliegt uns die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten.
5.6. An all unseren Informationen behalten wir uns unsere Urheberrechte vor. Eine Weitergabe dieser Informationen durch den Unternehmer an Dritte ist ausschließlich mit unserer schriftlichen Einwilligung gestattet. Dies gilt unabhängig davon, ob die Informationen als vertraulich gekennzeichnet wurden oder nicht.
6.1. Gewährleistungsrechte setzen voraus, dass der Unternehmer seiner Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nach § 377 HGB nachkommt. Er ist verpflichtet, die Ware nach Ablieferung durch in Umfang und Methodik geeignete Prüfungen und Laboruntersuchungen auf mangelfreie Beschaffenheit zu prüfen. Zeigt sich ein Mangel, ist der Unternehmer dazu verpflichtet, uns unverzüglich Anzeige zu erstatten, so dass wir die Rüge auch prüfen können. Die bemängelte Ware ist in den Original-Verkaufsgebinden zu belassen, es sei denn wir haben in Schriftform darauf verzichtet und der Unternehmer stellt die getrennte Verwahrung der bemängelten Ware sowie deren Nichtverarbeitung sicher.
6.2. Äußerlich beschädigte und/oder durch den Inhalt durchnässte Sendungen müssen bei Warenannahme auf dem Frachtpapier durch den Transportunternehmer bestätigt werden.
6.3. Sensorische Eigenschaften der gelieferten Ware (Geschmack, Geruch, Aussehen, Farbe und Konsistenz) können nicht als Reklamationsgründe anerkannt werden, sofern die physikalisch-chemischen Beschaffenheitsmerkmale der Ware den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und die Ware von handelsüblicher Beschaffenheit, namentlich hinsichtlich Reinheit und Unverdorbenheit ist.
Die Höhe des Wassergehaltes, des natürlichen Bodensatzes und des natürlichen Fremdbesatzes sind kein selbständiger Beanstandungsgrund, solange sie die Brauchbarkeit der Ware für den Unternehmer nicht mehr als unwesentlich beeinträchtigen.
Haltbarkeitsangaben beziehen sich auf unsere Standardspezifikation und setzen eine Lagerung unter sachgemäßen Bedingungen in unserem verschlossenen Original-Verkaufsgebinde voraus.
Bestellte und mangelfreie Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen.
6.4. Im Falle einer berechtigten Mängelrüge, haben wir das Wahlrecht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei einer Ersatzlieferung ist der Unternehmer vorerst zur Rückgabe der mangelhaften Ware an uns verpflichtet. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Unternehmer Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Nacherfüllung ist als fehlgeschlagen zu betrachten, wenn und soweit eine uns gesetzte angemessene Nacherfüllungsfrist ergebnislos verstrichen ist. Die Voraussetzungen für die Ausübung des Rücktrittsrechts bestimmen sich nach § 323 BGB. Der Unternehmer hat unbedingt § 7 Haftungsausschluss dieser AGB zu beachten. Beim Rücktritt vom Vertrag ist der Unternehmer zur vollständigen Rückgabe der Ware verpflichtet. Bei Rückgabe unbedingt § 6.5 dieser AGB zu beachten.
6.5. Die Rückholung beanstandeter Ware erfolgt durch uns. Die Ware ist in einer zum sicheren Transport geeigneten Verpackung, einschließlich stabiler Umverpackung und unter Beifügung einer Kopie unserer Rechnung oder unseres Lieferscheins bereit zu halten.
6.6. Gewährleistungsansprüche des Unternehmers bei mangelhafter Ware nach § 437 BGB verjähren in einer Frist von einem Jahr. Die Frist beginnt mit der Ablieferung der Ware. Diese Regelung findet keine Anwendung, sofern das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt.
6.7. Garantie im Rechtssinne erhält der Unternehmer durch uns nicht. Herstellergarantien bei zugekauften Waren bleiben hiervon unberührt. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Unternehmer zu und sind nicht abtretbar.
6.8. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Die Gewährleistung umfasst keine Mängel, die aufgrund fehlerhafter Lagerung, Nutzung oder sonstigem Fehlgebrauch entstehen.
7.1. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Unternehmer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf unserem Fehltritt beruhen. Wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften nicht für einfache Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht, wenn eine von uns zu verantwortende Pflichtverletzung zu einer Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit eines Menschen führt oder soweit eine zwingende Haftung aufgrund der Bestimmung des Produkthaftungsgesetzes besteht oder eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde. Kardinalpflichten sind wesentliche Pflichten eines Vertrages, die erfüllt werden müssen, um das festgelegte Vertragsziel zu erreichen.
7.2. Schadensersatzansprüche des Unternehmers sind auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit diese nicht auf unserem Fehltritt beruhen. Diese Einschränkung gilt nicht, wenn eine von uns zu verantwortende Pflichtverletzung zu einer Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit eines Menschen führt oder soweit eine zwingende Haftung aufgrund der Bestimmung des Produkthaftungsgesetzes besteht.
7.3. Haftung für Informationen Trotz größter Sorgfalt bei der Erstellung der Informationen wird hier ausdrücklich auf Folgendes hingewiesen:
7.3.1. Die von uns bereitgestellten Informationen sind nicht als vertragsgemäße Beschaffenheitsangaben zu verstehen. Sie dienen nur reinen Informationszwecken. Eine rechtlich verbindliche Zusicherung bestimmter Eigenschaften oder der Eignung für einen konkreten Einsatzzweck kann aus unseren Informationen nicht abgeleitet werden. Die bereitgestellten Informationen sind daher nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wird.
7.3.2. Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen uns, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der bereitgestellten Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern diese nicht auf einem Fehltritt unsererseits beruhen.
7.4. Sorgfaltspflicht des Unternehmers
7.4.1. Die von uns erteilten Informationen über unsere Produkte entbinden den Unternehmer nicht von seiner Qualitätsverantwortung und Sorgfaltspflicht und sind daher vom ihm zu prüfen. Er muss sich vor der Auftragserteilung selbst davon überzeugen, dass die bereitgestellten Informationen richtig, vollständig und für seinen jeweiligen Gebrauch geeignet sind. Nach der Auftragserteilung besteht für den Unternehmer kein Anspruch mehr auf zusätzliche Informationen über uns oder unsere Produkte. Dies gilt nicht, sofern das Gesetz eine zwingende nachträgliche Herausgabe dieser Informationen vorschreibt.
7.4.2. Qualität der Waren
Die Qualität der bestellten Ware bestimmt sich ausschließlich nach den gültigen gesetzlichen Bestimmungen in Deutschland und der Europäischen Union. Sonstige Einkaufsspezifikationen und Qualitätsanforderungen des Unternehmers sowie Leitsätze, Empfehlungen, Orientierungswerte, Normen und Standards, die für uns gesetzlich nicht bindend sind, sind nur wirksam, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt sind.
7.4.3. Wird nach Produktmuster verkauft, so gilt „dasselbe“ nur als „Typmuster“ zu verstehen. Die Bezeichnung „wie gehabt“ ist als „ungefähr wie gehabt zu verstehen“. Geringere Abweichungen der Lieferungen von Muster, auch in Bezug auf die sensorischen Eigenschaften, sind zulässig. Die Eigenschaften des Musters gelten ausschließlich dann als zugesichert oder garantiert, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Sind am Abgangsort durch einen vereidigten Probenehmer Muster aus der Lieferung gezogen worden, so sind diese für die Begutachtung der Beschaffenheit der Ware allein maßgebend.
7.4.4. Der Unternehmer ist verpflichtet, vor Beginn einer Verarbeitung durch in Umfang und Methodik geeignete Prüfungen zu klären, ob die von uns gelieferte Ware, in jeder Beziehung, für die von ihm beabsichtigte Verwendung geeignet ist. Gleiches gilt für die Zulässigkeit eines etwaigen Vertriebs in einem bestimmten geographischen Gebiet. Tests sind vom weiterverarbeitenden Unternehmer stets in kleinen Chargen, die für Testzwecke üblich sind, durchzuführen. Die Verantwortung für etwaige Schäden an sonstiger Ware des Unternehmers, die auf Unterlassung notwendiger, zumutbarer oder branchenüblicher Untersuchungen zurückzuführen sind, liegt in jedem Fall beim Unternehmer.
8.1. Die Bereitstellung von Informationen zu Kundenprodukten ist ausgeschlossen. Der Unternehmer trägt allein die Verantwortung, dass seine Kundenprodukte alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Die Durchführung behördlicher Registrierungen, Anzeigen oder Meldungen obliegt dem Unternehmer. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ziehen wir keine Rückstellmuster aus Kundenprodukte. Dies muss vom Unternehmer selbst erledigt werden.
8.2. Werden wir vom Unternehmer oder von ihm beauftragten Dritten mit Kundenmaterialien beliefert, ist der Unternehmer selbst dafür verantwortlich die Geeignetheit seine Kundenmaterialien für den von ihm beabsichtigten Verwendungszweck zu prüfen.
8.3. Die Prüfung des Inhalts der Kundenetiketten oder deren Druckvorlagen wird von unserem Unternehmen nicht durchgeführt. Im Falle der Belieferung mit Kundenetiketten durch den Unternehmer oder von ihm beauftragte Dritte obliegt die Verantwortung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität des Inhalts der Etiketten dem Unternehmer selbst. Dies gilt ebenso für die Vorlage, die uns seitens des Unternehmers zur Verfügung gestellt wird und wir für ihn die Kundenetiketten drucken bzw. drucken lassen. Für die Urheberrechte der Inhalte auf den Etiketten oder auf der Vorlage ist allein der Unternehmer verantwortlich.
8.4. Kundenprodukte, Kundenmaterialien und Kundenetiketten können maximal zwei Monate nach Anlieferung an uns kostenlos bei uns zwischengelagert werden. Sollten diese länger bei uns lagernd sein, müssen wir hier die Lagerkosten, sowie ggf. die Monitorings an den Unternehmer weiterberechnen.
8.5. Wir sind für den Verlust und die Beschädigung der in unserer Verwahrung befindlichen Kundenmaterialien und Kundenetiketten verantwortlich, es sei denn, dass der Verlust oder die Beschädigung auf Umstände zurückzuführen sind, die durch die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht abgewendet werden konnten. Wir tragen ausschließlich die Verantwortung für die Unterlassung der Versicherung der Kundenmaterialien und Kundenetiketten, wenn wir vom Unternehmer angewiesen waren, die Versicherung zu bewirken.
9.1. Die Kosten für die Verpackung werden bei Sonderwünschen des Unternehmers gesondert in Rechnung gestellt.
9.2. Unsere Transportmittel sind sofort nach Eintreffen restlos zu entleeren, anfallendes Standgeld/Reede geht zulasten des Unternehmers.
9.3 Wir nehmen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung jedes Gebinde, das vormals mit unseren Produkten gefüllt wurde, kostenfrei zurück. Annahmestelle ist die von uns zu diesem Zweck benannte Station in Deutschland. Die Gebinde müssen dort frachtfrei angeliefert werden. Kosten, die durch die Entsorgung von Restmengen oder von durch Fremdprodukten verunreinigten Gebinden entstehen, trägt der Unternehmer.
Die Aufrechnung oder Ausübung von Zurückbehaltungsrechten aus Verträgen über andere Lieferungen sind dem Unternehmer nur gestattet, wenn die zur Aufrechnung gestellte oder zur Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts herangezogene Forderung von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurde. Gleiches gilt, wenn der Unternehmer mit uns in ständigen Geschäftsbeziehungen steht.
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12.1. Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist Hannover.
12.2. Das Vertragsverhältnis zwischen uns und dem Unternehmer unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
12.3. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Klagen aus der Rechtsbeziehung zwischen uns und dem Unternehmer ist unser Geschäftssitz. Wir sind jedoch berechtigt, den Unternehmer auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand (Geschäftssitz) zu verklagen.
12.4. Die Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle wird von unserer Seite weder in Betracht gezogen noch als verpflichtend erachtet.
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