Weichmacher

Phthalate – Die nützlichen Weichmacher mit den unerwünschten Eigenschaften:
Weichmacher sind Stoffe, die spröden Materialien zugesetzt werden, um sie weich, biegsam oder dehnbar zu machen, damit sie einfacher zu bearbeiten sind oder bestimmte Gebrauchseigenschaften erreichen. Dabei gehen Weichmacher aber keine chemische Reaktion mit dem Kunststoff ein, sondern verändern ihn nur physikalisch.

Aufgrund der fehlenden chemischen Bindung können die Weichmacher wieder relativ leicht aus dem Kunststoff ausdünsten (typischer Plastik-Geruch) oder sich - beim Kontakt mit Flüssigkeiten sowie Fetten – lösen (migrieren).

Diethylhexylphthalat (DEHP) war lange Zeit der wichtigste Vertreter der Weichmacher auf Phthalatbasis. Weitere bekannte Weichmacher sind Diethylhexyladipat (DEHA), Dibutylphthalat (DBP) und Benzylbutylphthalat (BBP). Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union stuften die Phthalate DEHP, DBP und BBP als fortpflanzungsgefährdend ein. Inzwischen ist DEHP teilweise durch Di-isononyl-phthalat (DINP) und Di-isodecyl-phthalat (DIDP) ersetzt worden, die nach EU-Kriterien nicht kennzeichnungspflichtig sind und gegenwärtig hinsichtlich ihrer Wirkungen auf die menschliche Gesundheit günstiger beurteilt werden.

Bereits 1999 wurden die meisten Phthalate in bestimmten Spielzeugen und Babyartikeln verboten (1999/815/EG).

Die Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe hat DEHP im Jahr 2002 im Abschnitt "Krebserzeugende Arbeitsstoffe" in die Kategorie 4 eingestuft. Zur Kategorie 4 gehören "Stoffe mit krebserzeugender Wirkung, bei denen gentoxische Effekte keine oder nur eine untergeordnete Rolle spielen.

2004 wurde das Verbot auf alle Spielzeug- und Babyartikel ausgeweitet (2004/781/EG).

Ebenfalls 2004 folgten das Verbot in kosmetischen Mitteln sowie die eingeschränkte Verwendung in anderen Konsumentenprodukten wie Farben und Klebstoffen (2004/93/EG).

In PVC-Produkten wie Bodenbelägen, Rohren und Kabeln, Teppichböden, Wandbelägen, Schuhsohlen, Vinyl-Handschuhen und Kfz-Bauteilen werden Phthalate weiterhin großvolumig eingesetzt. In Medizinprodukten wird DEHP ebenfalls weiterhin als Weichmacher eingesetzt.

Zur tolerierbaren täglichen DEHP-Aufnahme (TDI) gehen die Meinungen auseinander.

Der Wissenschaftliche Ausschuss für Nahrungsmittel (SCF) der EU nannte eine tolerierbare Aufnahme von 50 Mikrogramm (0,05 mg) DEHP pro Kilogramm Körpergewicht. Diesem Wert hat sich das das Bundesinstitut für Risikobewertung angeschlossen (BfR).

Ein anderes Gremium, der „Ausschuss für Toxizität, Ökotoxizität und Umwelt der Europäischen Kommission (CSTEE)„ setzte 1998 einen TDI von 0,037 mg/kg Körpergewicht/Tag fest und die amerikanische Umweltschutzbehörde „Environmental Protection Agency (EPA)“ möchte seit 1999 die tägliche Aufnahme auf 0,02 mg/kg Körpergewicht begrenzt sehen.

Bei der Auswahl unserer Verpackung, verzichten wir weitgehend auf mit Weichmachern versetzte Kunststoffe, wie Weich-PVC, und weichen auf andere Produkte, zum Beispiel aus PP (Polypropylen) oder PE (Polyethylen) aus.

Unsere Kanister werden z. B. in Deutschland aus PE im Hochdruck-Verfahren (HD-PE) hergestellt (von E+E Verpackungstechnik GmbH & Co.KG in Jettingen), nach Marokko exportiert, abgefüllt und wieder importiert. Sie sind lebensmittelecht. Die Spitzenqualität unseres Arganöls bleibt somit erhalten.

Nützliche Links:

Bundesinstitut für Risikobewertung

Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

Umweltbundesamt

 

 

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